Ab Sonntag, 3. April 2022, gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Damit fallen weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes keine rechtliche Grundlage mehr gibt. Die Maskenpflicht im Nahverkehr und im medizinischen Bereich bleiben erhalten.
Die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums zur Aufhebung der Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen und der Corona-Verordnung Sport vom 1. April 2022 wird hiermit durch öffentliche Verkündung des Kultusministeriums notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Nach Artikel 3 der Verordnung tritt sie am 3. April 2022 in Kraft.
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